Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Es ist zwingend notwendig, dass diese Verordnung der Anlagen für wassergefährdende Stoffe eingehalten wird. Wir fassen kurz zusammen, um was es geht und verlinken zu weiterführenden Themen.

1. Jede geänderte oder neue Heizöltankanlage ab 1000 ltr Größe muss bei der unteren Wasserbehörde (zuständigen Landratsamt) angemeldet werden. Und zwar vor Beginn der Arbeiten. 6 Wochen hat die Behörde Zeit sich dazu zu äußern. Der Kunde muss einen Antrag ausfüllen und dort hin schicken.

2. Jede Tankanlage über 1000 ltr muss einmalig oder wiederkehrend (kommt auf das Gebiet der Anlage und die Lage sowie die Größe der Anlage an) vom Sachverständiger (z. B. TÜV) abgenommen werden nach Erstellung der Anlage.

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