Was können wir für Sie tun?

Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite.

TÜV

Benzin- und Ölabscheider z.B. an Tankstellen, Waschhallen, Speditionen, Werkstätten, Abfüll- oder Umschlagplätzen sind alle 5 Jahre, in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre durch einen unabhangigen Sachverständigen prüfpflichtig. Ebenfalls bei der Erstinbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfung sowie Stilllegung.

Es werden unter andern die Unterlagen und das Betriebstagebuch auf Vollständigkeit, regelmäßige Prüfung, Leerung, Wartung, Funktion und Dichtheit geprüft inkl. der Meldung an die Zuständige Behörde Landratsamt.

Gerne terminieren wir den Sachverständigen und klären alle weiteren Fragen mit den Behörden um Ihnen einen erstklassigen Service, aus einer Hand, zu bieten.

TÜV gefällig?

Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zu diesem Thema. Um mit uns in Kontakt zu treten, können Sie das folgende Formular verwenden, oder auch gerne per Telefon auf uns zukommen.

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Monteur/in Bereich Tankschutz

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