Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite.
Vor der Stilllegung oder dem Ausbau der Abscheideranlage muss eine Reinigung und Endabnahme erfolgen, sowie eine Abmeldung beim zuständigen Landratsamt und eine Verrohrung, wenn der Abscheider verfüllt werden soll.
Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zu diesem Thema. Um mit uns in Kontakt zu treten, können Sie das folgende Formular verwenden, oder auch gerne per Telefon auf uns zukommen.