Was können wir für Sie tun?

Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite.

Abwasserleitung

Der Abflusskanal an einem Haus muss dicht sein. Wenn Abwasser ungefiltert (Kläranlage) ins Erdreich sickert belastet dies unser Trinkwasser. Deshalb gibt es vom Bund und der EU sowohl eine Verordnung und Gesetz WHG § 61 nach dem ein dichter Abwasserkanal nach DIN 1986-30 vorgeschrieben ist. Alle Leitungen, die im Wasserschutzgebiet sind, müssen bis Ende 2015 auf Dichtheit geprüft sein.

Es gibt mehrere Möglichkeiten der Dichtheitsprüfung. Diese sind unter anderem abhängig vom Baujahr der Abwasserleitung, dem Gebäude und dem Zugang der Leitungen. Anlagen für häusliches Abwasser sollten alle 20 Jahre geprüft werden. Sofern eine Neuanlage nachweislich geprüft wurde dürfen bis zum erneuten Test bis zu 30 Jahre verstreichen.

Bestehende Abwasserleitungen

Bei Modernisierung der Häuser ist die Bestandsprüfung optisch mit Kamera, Luft oder mit Wasserdruck möglich. Gerne erledigen wir das für Sie. Sie erhalten unabhängig ein Prüfprotokoll und eine Mängelaufstellung. Unser Personal ist geschult und die benötigte Prüftechnik wird regelmäßig geeicht, geprüft und kalibriert.

Abwasserleitung gefällig?

Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zu diesem Thema. Um mit uns in Kontakt zu treten, können Sie das folgende Formular verwenden, oder auch gerne per Telefon auf uns zukommen.

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